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Forwarddarlehen zur Zinssicherung

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Vorsicht Falle: unechte Forwarddarlehen

Wenn Banken und Sparkassen mit Spitzenzinsen für Immobilienfinanzierungen werdeb, ist imm Vorsicht angesagt. Oft genug finden sich gleich mehere “Pferdefüsse” und Beschränkungen. Das gilt insbesondere bei Forwraddarlehen, denn in diesem Bereich scheint ein alter Trick wieder in Mode zu kommen. Dabei werden Verbraucher mit Zinskonditionen gelockt, die weit unter denen anderer Banken liegen. Das angebotene Forwarddarlehen entpuppt sich bei näherem Hinsehen aber als sog. “unechtes Forwarddarlehen”.

Von einem unechten Forwarddarlehen spricht man, wenn die Zinsfesschreibung bereits mit Abschluß des Darlehensvertrages beginnt und nicht erst mit dem Zeitpunkt der Auszahlung (beispielsweise in 2 oder 3 Jahren). Für den Kunden bedeutet das, dass er letztlich eine kürzere Zinssicherheit hat als der, der ein echtes Forwarddarlehen abschließt.

Die “Zinsfalle” droht vor allem auch, wenn die Restlaufzeit der laufenden Finanzierung noch bis zu 12 bzw. 18 Monate beträgt. Diesen Zeitraum können “Bankberater” häufig problemlos als bereitstellungszinsfreie Zeit einrechnen und bieten dann normale Darlehen an, deren Zinsfestschreibung allerdings jetzt schon beginnt. Bei einem echten Forwarddarlehen dagegen beginnt die Zinsfestschreibung erst in 12 bzw. 18 Monaten. Der Verbraucher hat somit eine etwas längere Zinsicherheit.

Wir bieten unseren Kunden nur echte Forwarddarlehen an. Einzige Ausnahme: das Darlehen soll ohnehin bis zum Ende der Zinsfestschreibung komplett getilgt werden. Dann schauen wir uns auch die Konditionen für unechte Forwarddarlehen an. Allerdings vergleichen wir de Konditionen immer mit Forwarddarlehen, deren Zinsfestschreibung zum gleichen Termin ausläuft.

Forwarddarlehen zur Umschuldung und Zinssicherung bei bestehenden Finanzierungen und laufender Zinsbindungen

Olaf Varlemann - Unabhängige Baufinanzierungsberatung sei 1992

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