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Mit welchen Kosten und Gebühren muss ich bei einem Forwarddarlehen rechnen?
Der besondere Pfiff bei Forwarddarlehen besteht darin, das Sie bis zum eigentlichen Umschuldungstermin keine Zinsen oder Gebühren zahlen müssen. Wenn es dann aber zur Ablösung Ihrer laufenden Finanzierung kommt, müssen Sie die Kosten für die “Umschreibung” der Sicherheiten (in der Regel der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden) tragen.
Die Kosten für die “Umschreibung” der Sicherheiten können recht unterschiedlich ausfallen. Normalerweise können im Grundbuch eingetragene Grundschulden von der “alten” Bank an die neue Bank abgetreten werden. Das verursacht vergleichsweise geringe Notarkosten (ca. 200 Euro einmalig). Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch sein, dass alte Grundschulden gelöscht und neue Grundschulden eingetragen werden müssen. In diesem Fall können recht hohe Notar- und Gerichtskosten entstehen.
Tipp: Wir ermitteln im Vorfeld ganz genau, welche Nebenkosten Ihnen bei einer späteren Umschuldung entstehen können. Diese Nebenkosten berücksichtigen wir in unseren Angeboten. Sie können so -ganz transparent- sehen, ob sich ein späterer Bankenwechsel für Sie wirklich lohnt oder ein Zinsvorteil durch die Nebenkosten aufgefressen wird.
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