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Forwarddarlehen für KfW-Darlehen/KfW-Kredite
Selbstverständlich sind auch Forwarddarlehen für laufende KfW-Förderdarlehen möglich. Aufgrund der Besonderheiten bei KfW-Darlehen sind dabei aber einige Punkte zu beachten. Die KfW selbst bietet übrigens keine Forwarddarlehen an.
Meistens ist ein Forwarddarlehen “nur” für das KfW-Darlehen nicht möglich (und meistens auch nicht sinnvoll). Das liegt vor allem daran, dass in der Regel eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wurde. Davon dient der sog. “nachrangige Teil” als Sicherheit für die KfW. Die Bank, die das Forwraddarlehen gibt, müsste sich dann ebenfalls mit dem “nachrangigen Teil” zufrieden geben. Das wäre grundsätzlich machbar, kann aber zu anderen Zinssätzen führen als bei einer “erstrangigen Absicherung”.
Eine weitere Hürde kann die Höhe des KfW-Darlehens sein. Der Mindestbetrag für Forwarddarlehen liegt in der Regel bei 50.000 Euro (bei einigen wenigen Banken auch 40.000 Euro). Liegt die Restschuld des KfW-Darlehens bei Ende der Zinsbindung unter dieser Grenze, ist kaum eine Bank/Sparkasse bereit, ein Forwarddarlehen bereitzustellen.
Die einfachste Lösung wäre, wenn nicht nur das KfW-Darlehen sondern auch die restliche Bankfinanzerung in das Forwarddarlehen einbezogen wird. Schlau angepackt, lasen sich so auch mehrere Darlehen zu dann noch einem einziges Darlehen zusammenfassen.
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