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Häufige Fragen zum Thema Forwarddarlehen (“FAQ”)
Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema Forwarddarlehen und unsere Antworten darauf.
“Was passiert, wenn ich heute ein Forwarddarlehen abschließe und dieses Darlehen später gar nicht mehr brauche, weil ich beispielsweise die Immobilie zwischenzeitlich verkauft habe?”
Für den Fall, dass Sie das Forwarddarlehen später nicht abnehmen, wird die Bank eine sog. “Nichtabnahmeentschädigung” berechnen. Diese Nichtabnahmeentschädigung orientiert sich an der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens. Die Höhe dieser Nichtabanahmeentschädigung hängt u.a. vom Zinsniveau zum Zeitpunkt der Nichtabnahme ab. Man sollte aber davon ausgehen, dass eine solche Nichtabnahmeentschädigung ziemlich “happig” sein wird.
“Ist eine Abtretung von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden von der alten Bank an die neue Bank immer möglich?”
Grundsätzlich können im Grundbuch eingetragene Grundschulden von einer Bank an die nächste abgetreten werden. Allerdings kann unter Umständen eine sog. “Nachbeurkundung” notwendig sein, wenn die alten Grundschulden beispielsweise ohne “Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung” eingetragen wurden (§ 800 ZPO). Einige Banken verlangen bei eingetragenen Buchgundschulden außerdem nachträglich einen Grundschuldbrief.
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