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Forwarddarlehen für Selbständige (Gewerbetreibende)
Während ein Arbeitnehmer bei der Frage “Lohnt ein Forwarddarlehen?” eigentlich nur die künftige Zinsentwicklung im Kopf hat, sollten Selbständige/ Gewerbetreibende noch zwei weitere Aspekte berücksichtigen:
a) die eigene Ertragssituationb) mögliche Änderungen der Kreditvergabepolitik von Banken bei Ende der laufenden Zinsbindung(en)
Wenn Ihre Zinsbindung -beispielsweise- in 5 Jahren endet und Sie sich dann auf die Suche nach einer Anschlussfinanzierung bei einer neuen/anderen Bank machen, wird man dort Ihre Zahlen aus den 3 Jahren davor prüfen. Sind ausgerechnet diese Jahre nicht so gut gelaufen, wird eine Umschuldung schwer möglich sein. Dass gilt selbst für den Fall, dass Sie entsprechende Sicherheiten mitbringen.
In die selbe Richtung geht auch der zweite Punkt: mögliche Änderungen bei der Kreditvergabepolitik von Banken und Sparkassen. Hier beobachten wir in den letzten ca. 2-3 Jahren eine erneute Verschärfung der internen Richtlininen bei den Banken. Dass sich diese Angesichts von “Basel III” und anderen äußeren Einflüssen in absehbarer Zukunft wieder entspannen, halten wir eher für unwahrscheinlich.
Es kann Ihnen also auch passieren, dass Ihnen Ihre jetzige Bank “aus internen und geschäftspolitischen Gründen” keine Anschlussfinanzierung anbietet. Dies erfolgt dann in der Regel auch nicht mittels eines “Rauswurfes” (Kündigung Darlehensvertrag), sondern über schon fast absurd hohe Zinssätze, die Sie dann zu einem Wechsel bewegen sollen.
Ein Forwarddarlehen kann die Möglichkeit bieten, künftige Geschäftsentwicklungen oder andere Bankenrichtlinien zu umgehen. Allerdings gibt es zahlreiche Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften, die sich zum Zeitpunkt der eigentlichen Umschuldung ausdrücklich eine erneute Bonitätsprüfung vorbehalten.
Insgesamt haben Selbständige/Gewerbetreibende derzeit gute Möglichkeiten, sich ein günstiges Forwarddarlehen zu beschaffen. Trotzdem sollten Sie daran denken, dass ein Forwarddarlehen unter Umständen mit einer doppelten Bonitätsprüfung verbunden ist (einmal jetzt und heute und einmal zum Zeitpunkt der Auszahlung des Forwarddarlehens).
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